NIS-Meldungen

Das GovCERT ist zuständig für die Entgegennahme von Meldungen über Risiken, Vorfälle und Sicherheitsvorfälle bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (§ 22 Absatz 2 und 3 des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG).

Meldungen über Risiken, Vorfälle und Sicherheitsvorfälle in der öffentlichen Verwaltung können über das NIS-Meldeportal eingebracht werden:

NIS-Plattform für Meldungen 

Gemäß § 19 Absatz 3 NISG haben NIS-Pflichtmeldungen folgenden Inhalt aufzuweisen: 

"Die Meldung muss sämtliche relevante Angaben zum Sicherheitsvorfall und den technischen Rahmenbedingungen, die im Zeitpunkt der Erstmeldung bekannt sind, enthalten, insbesondere die vermutete oder tatsächliche Ursache, die betroffene Informationstechnik, die Art der betroffenen Einrichtung oder Anlage. Angaben über später bekanntgewordene Umstände zum Sicherheitsvorfall sind in Nachmeldungen und letztendlich in einer Abschlussmeldung ohne unangemessene weitere Verzögerung mitzuteilen."

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