Zuständigkeiten und Aufgaben
Die Zuständigkeit und Aufgaben von GovCERT Austria leiten sich aus mehreren Dokumenten ab.
Initial war das die "Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit" (ÖSCS) aus dem Jahr 2013. Im Rahmen dieser Strategie wurde erstmals in Österreich ein proaktives Konzept zum Schutz des Cyberraums und der Menschen im virtuellen Raum unter Gewährleistung ihrer Menschenrechte entwickelt. Ein Bestandteil dieses Konzeptes war die Erweiterung und Stärkung der Rolle des vom Bundeskanzleramt (BKA) betriebenen GovCERT Austria. Die sich dynamisch entwickelnden Herausforderungen des Cyberraums machten es notwendig die ÖSCS zu aktualisieren.
Mit der neuen Österreichischen Strategie für Cybersicherheit wurde 2021 ein erneuertes, umfassendes und proaktives Konzept zum Schutz des Cyberraums und der Menschen im virtuellen Raum von der Bundesregierung beschlossen. Die ÖSCS 2021 bildet den strategischen Rahmen für die nationale Cybersicherheitspolitik sowie zur langfristigen Schaffung eines sicheren Cyberraums als Beitrag zur Steigerung der Resilienz Österreichs und der Europäischen Union durch einen gesamtstaatlichen Ansatz.
Mit der Umsetzung der ersten EU NIS Direktive in das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG) bekam das GovCERT 2018 eine klare gesetzliche Grundlage. In den §§ 14 und 15 werden die Aufgaben von und die Anforderungen an die Computer-Notfallteams, wie CERTs im Gesetz genannt werden, festgeschrieben.
Davon abgeleitet, beschreibt das Dokument GovCERT Austria RFC 2350 die Struktur, die Schnittstellen und Dienstleistungen von GovCERT Austria in einer standardisierten Form. Damit wird primär gegenüber anderen Sicherheitsteams kommuniziert, was diese von GovCERT Austria erwarten können.
Die GovCERT Austria Geschäftsordnung konkretisiert im Wesentlichen die Teilnahme am aktiven Informationsaustausch und die Teilnahme an Sitzungen von GovCERT Austria:
GovCERT Austria Geschäftsordnung (PDF, 92 KB)