Aufgabenerfüllung gemäß NISG
Mit Inkrafttreten des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes (NISG) im Jahr 2018 wurde der Betrieb des GovCERT Austria als eine Aufgabe des Bundeskanzlers gesetzlich festgelegt.
GovCERT Austria ist zuständig für die Entgegennahme von Meldungen über Risiken, Vorfälle und Sicherheitsvorfälle bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (§ 22 Absatz 2 und 3 NISG).
Meldungen über Risiken, Vorfälle und Sicherheitsvorfälle in der öffentlichen Verwaltung können über das NIS-Meldeportal unter nis.govcert.gv.at eingebracht werden.